Verträge sind zum Vertragen da: unsere Künstlervereinbarung.

Es gelten folgende Bedingungen bei allen über uns getätigten Buchungen:

  1. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung obliegt ausschließlich dem Künstler, Wünsche dürfen gerne geäußert werden, jedoch ohne Garantie auf Umsetzung dieser.
  2. Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
  3. Im Krankheitsfall oder im Falle einer organisatorischen Massnahme behalten wir uns vor, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
  4. Der Auftraggeber sorgt für die elektrische Versorgung und bei Außenveranstaltungen für einen Regenschutz der gesamten technischen Anlagen. Unsere technischen Anlagen sollten stets auf einem eigenen Stromkreis betrieben werden, um Störungen zu vermeiden, dies ist von Veranstalter zu stellen.
  5. Essen und Getränke (Softdrinks und alkoholische Getränke: in Form von z.B. Schaumwein, Wein und/oder Bier) werden vom Auftraggeber vor, während und nach dem Auftritt kostenfrei gestellt.
  6. Im Übernachtungsfall trägt der Auftragnehmer nach vorheriger Absprache die Kosten. Die Unterkunft darf nicht mehr als 2 km vom Veranstaltungsort entfernt sein und muss als Einzelzimmer oder als Doppelzimmer mit Einzelbelegung vom Auftraggeber gebucht werden.
  7. Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
  8. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass bei dem gewünschten Einsatz von nebel- oder raucherzeugenden Effektgeräten die Brandmeldezentrale informiert wird, dass es durch den Einsatz zu einem Auslösen des Feuer-/Rauchalarms kommen kann.
  9. Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden (insbesondere Diebstahl und Vandalismus) am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, haftet dieser im vollen Umfang.
  10. Wünscht der Auftraggeber erweiterte Dienstleistungen (z.B. technisches Equipment, o.ä.), die wir durch Subunternehmer in seinem Auftrag ausführen lassen, so haftet der Auftraggeber für die Sicherheit, bei Diebstahl, als auch bei Beschädigung. Bei Stornierung der Auftrags behalten wir uns vor, die individuelle AGB des Subunternehmers für diesen Fall anzuwenden, ansonsten gilt §11 unserer Künstlervereinbarung.
  11. Die abzuführenden GEMA und KSK-Gebühren werden vom Auftraggeber getragen und selbstständig abgeführt.
  12. Ein Auftrag gilt auch als erteilt, wenn er mündlich zugesagt oder per Email bestätigt wurde, hierzu ist es keines schriftlichen Vertrags nötig.
  13. Die Kündigung einer Buchung bis 14 Tage vor dem Auftritt durch den Auftraggeber nach erfolgter Beauftragung wird mit einer Vertragsstrafe von 50% des vereinbarten Honorars belegt, bis 7 Tage vor dem Auftritt wird eine Vertragsstrafe von 80% des vereinbarten Honorars bei Stornierung fällig und bei Absagen bis 2 Tage vor dem Auftritt, wir die gesamte Summe fällig.
  14. Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
  15. Bei einer Zahlungsvereinbarung per Vorkasse muss der Gesamtbetrag bis 2 Werktage vor der Veranstaltung auf unserem Konto eingegangen sein – gilt immer bei Erstbeauftragung und bei Privatkunden.
  16. Bei einer Zahlungsvereinbarung in Bar, muss der Gesamtbetrag direkt nach dem Soundcheck und VOR Beginn der Veranstaltung passend an uns übergeben werden. Weitere Kosten, die durch eine Verlängerung o.ä. entstehen, müssen am Ende der Veranstaltung in Bar an uns ausbezahlt werden. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung behalten wir uns vor, unsere Leistung solange zurückzuhalten, bis der vereinbarte Betrag entrichtet wurde. Wird die Summe nicht beglichen, so ist der Gesamtbetrag dennoch zu 100% fällig, auch bei zurückgehaltener Leistung. Eine Rechnung wird per Post / Email nachgesendet.
  17. Bei vereinbarter Zahlungsart in Bar gilt, wenn bei zugesagter Bezahlung direkt nach der Veranstaltung und vor dem Abbau – ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abprache gestattet – keine Bezahlung oder nur eine Teilzahlung erfolgt, muss am ersten folgenden Werktag der fällige Betrag bis 12:00 Uhr ohne weitere Aufforderung in den Büroräumen der DJ Service Agentur Berlin beglichen werden, für diesen Extraaufwand berechnen wir eine Gebühr von 100,-€ (brutto). Eine Rechnung wird per Post / Email nachgesendet. Leistet der Auftraggeber keine Zahlung bis zum zuvor genannten Zeitpunkt und meldet er dieses Versäumnis nicht entsprechend schriftlich bei uns an, übergeben wir ohne weitere Mahnung am darauf folgenden Werktag die Angelegenheit unserem juristischem Beistand. Die Höhe der Forderung beträgt dann entsprechend dem Betrag der offenen Forderung zzgl. der Säumnisgebühr in Höhe von 100,-€ (brutto).
  18. Bei einer Zahlungsvereinbarung per Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung am nächsten Werktag und ist dann innerhalb von 7 Tagen an die angegebenen Kontodaten zu überweisen – gilt ausschließlich für Firmenkunden ab der 2. Beauftragung.
  19. Kommt es während der Veranstaltung zu einer durch die Auftraggeberseite verursachte Beschädigung unseres Equipments, so versuchen wir umgehend das beschädigte Teil zu ersetzen, damit der weiteren Veranstaltung nichts im Wege steht. Sämtliche Kosten für z.B. Transport, Personaleinsatz und Leihgebühren für weiteres Equipment trägt der Auftraggeber. Alle beschädigten Teile werden nach erfolgter Reparatur gesondert in Rechnung gestellt.
  20. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.